Kindergeld

Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte, welche Sie über das Kindergeld wissen sollten:

Kindergeld wird in der Regel nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bezahlt, wobei es Ausnahmen gibt. Die Kindergeld-Ausnahmen müssen über das zuständige Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) beantragt werden.

Der Grundsatz besteht darin, das jeder Anspruch auf Kindergeld ab Geburt und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes hat. Über das 18. Lebensjahr hinaus kann der Anspruch auf Kindergeld in besonderen Fällen auch gewährt werden.

Kindergeld Höhe 2010 (Aktuell):

  • für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro
  • für das dritte Kind monatlich 190 Euro
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro

Kindergeld-Entwicklung für die vorangegangenen Jahre 1996 - 2009.

Antrags-Vorraussetzungen:

Das Kindergeld muss über die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) beantragt werden.

Kinder Allgemein:

 

  • Anspruch ab Geburt
  • Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Kinder in Ausbildung:

 

  • Anspruch bis höchstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Kinder ohne Ausbildungsplatz

 

       

      Kinder zwischen zwei Ausbildungen

       

      Kinder im Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst

       

      Kinder mit Behinderung