Abgeltungssteuer 2009 – Pflichtveranlagung

Grundsätzlich hat der Abzug der Abgeltungssteuer bereits durch die jeweilige Bank zu erfolgen.

Ein Abzug durch die jeweilige Bank erfolgt jedoch dann nicht, wenn es sich um ausländische Kapitalerträge handelt, die nicht bei einer inländischen Bank angefallen sind.

In solchen Fällen hat der Steuerpflichtige diese Einkünfte im Rahmen einer Veranlagung dem Fiskus mitzuteilen.

Auch wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen einer Veranlagung angegeben werden, erfolgt eine Besteuerung grundsätzlich mit einem Steuersatz in Höhe von 25 %, es sei denn der persönliche Einkommensteuersatz liegt unter 25 %.