Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag (SolZ) ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und der Körperschaftsteuer, welcher im Jahr 1991 zur Finanzierung der deutsche Wiedervereinigung eingeführt wurde.

Der Solidaritätszuschlag beträgt zur Zeit (1/2008) 5,5% der jeweligen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer.

Die Bemessung des Solidaritätszuschlages erfolgt gemäß dem Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG).