Splittingtabelle
Die Splittingtabelle benötigt man um die Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten (Ehegattensplitting) zu berechnen.
Der Splittingtarif stammt aus dem Einkommensteuerrecht und stellt den Steuertarif für Ehepaare dar. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in den §§ 26 - 26b EStG.