schriftliche-Steuerberaterprüfung-Glaspalast-Sindelfingen

schriftliche Steuerberaterprüfung zu Zeiten von Corona/COVID19

Da ich letztes Jahr (2019) die schriftliche Steuerberaterprüfung in Baden-Württemberg miterleben durfte (aktiv daran teilgenommen) und dies als sehr einschneidendes Erlebnis empfunden habe, frage ich mich, wie diese in Zeiten von Cornona/COVID19 stattfinden soll.Es ist sicher schon für jeden Prüfling schwer sich in den heutigen Zeiten überhaupt richtig vorzubereiten. Präsenzkurse fallen aus und in den Steuerbüros wird die Arbeit auch nicht weniger. Das macht die Vorbereitung auf einer der schwersten schriftlichen Prüfung sicher nicht einfacher.

Zudem habe ich ernste Bedenken, dass eine solche 3-tägige schriftliche Prüfung mit an die 600 Teilnehmern unter den aktuellen Bedienungen für alle Beteiligten fair und vor allem vollständig durchgeführt werden kann. Insbesondere, da im Oktober wieder die Erkältungszeit beginnt und man auch noch nicht weiß, wie sich die Pandemie bis dahin entwickelt hat bzw. wird.

Man muss dies persönlich einfach schon mal erlebt haben um zu wissen, dass alle die am schriftlichem Steuerberater-Examen teilnehmen am Limit sind. Zudem ist die große Anzahl an Prüflingen und die Location (Glaspalast in Sindelfingen) an sich schon sehr speziell. Das grenzt m.M.n. schon an Massenveranstaltung.

Die Sitzordnung war letztes Jahr so, dass 3 Teilnehmer sich eine Sitzreihe geteilt haben. Für die in der Mitte war dies schon sehr beengend. Natürlich kann man mehr Abstand zwischen den Sitzplätzen lassen, was auch die Location zulassen würde (siehe auch Bild). Ob dies jedoch ausreicht um die aktuellen Hygienebestimmungen etc. zu beachten bleibt abzuwarten.

Ich bin gespannt und werde allen Teilnehmern die Daumen drücken, dass die schriftliche Steuerberaterprüfung so gut organisiert wie letztes Jahr im Oktober 2020 stattfinden kann.

Laut Bundessteuerberaterkammer (bstbk.de) und deren Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen bezgl. der Corona-Krise und der Steuerberaterprüfung im Oktober 2020 lauten wie folgt (Stand 22. Mai 2020):

63. Steuerberaterprüfung 2020/2021: Finden die schriftlichen Prüfungen im Oktober 2020 wie geplant statt?

Die Bundessteuerberaterkammer hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der Auswirkungen des Corona-Virus auf den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung im Oktober 2020 im März 2020 um Auskunft gebeten.
Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der obersten Finanzbehörden der Länder teilte das BMF am 6. April 2020 mit, dass nach heutigem Sachstand davon ausgegangen wird, dass die Steuerberaterprüfung wie geplant stattfinden wird. Das Ministerium bittet um Verständnis, dass dies unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklungen um das Corona-Virus steht.
Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung für die Steuerberaterprüfung 2020/2021 an die für Sie zuständige Steuerberaterkammer bzw. die zuständigen gemeinsamen Prüfungsstellen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, bei der Sie die Steuerberaterprüfung ablegen möchten. Bewerber setzen sich bitte insbesondere mit der zuständigen Steuerberaterkammer und Prüfungsstellen in Kontakt, sofern ggf. Probleme bei der Beibringung von beglaubigten Kopien von Zeugnissen für die Zulassung zur Prüfung bestehen sollten, damit notwendige Unterlagen in Abstimmung mit der Steuerberaterkammer nachgereicht werden können.

Stand: 7. April 2020

64. Was passiert, wenn die Prüfungen aufgrund des Corona-Virus verschoben werden müssen?

Für den Fall, dass eine der Aus- und Fortbildungsprüfungen nicht stattfindet, kann diese nachgeholt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die für Sie zuständige Steuerberaterkammer, die nach § 71 Abs. 5 BBiG die zuständige Stelle für die Berufsbildung der Steuerfachangestellten ist. Neue Termine werden bekannt geben, sobald sich die Risikoeinschätzung um das Corona-Virus verbessert hat.
Die mündliche Steuerberaterprüfung wird dagegen von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der nach § 35 StBerG bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde gebildet wird. Die Steuerberaterkammern sind für die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung zuständig und an die Festlegungen der Finanzverwaltungen gebunden, nach der die Prüfungen derzeit bis zum 19. April 2020 aufgrund der bestehenden Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus nicht durchgeführt werden können. Die Steuerberaterkammern sind an einer zeitnahen Durchführung der verbleibenden mündlichen Prüfungen interessiert und werden die Prüfungsteilnehmer über die neuen Prüfungstermine informieren.

Stand: 7. April 2020

Also erstmal Stand heute nichts neues. Den Link zum FAQ-Fragenkatalog findet Ihr hier!

Ich bin auf Eure Meinungen gespannt ….

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