Ab dem 01.01.2008 sind folgende Rechtsänderungen für die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) zu beachten.
- Erhöhung der Wertgrenze
Die Grenze für GWG liegt nur noch vor, wenn die Anschaffungskosten sowie Herstellungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro netto (bei Vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen) betragen. Bis zu einem Wert i.H.v. 150 Euro kann das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort als Betriebsausgabe behandelt werden.
- Abschreibungswahlrecht
Zum 01.01.2008 wurde das Abschreibungswahlrecht aufgehoben. Die Wirtschaftsgüter sind nun auf 5 Jahre gleichmäßig (linear) abzuschreiben. Hierbei ist es nicht wichtig ob die einzelnen Wirtschaftsgüter sich noch im Betriebsvermögen befinden.
- Sammelposten
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung werden alle geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG´s) als Sammelposten im Anlageverzeichnis erfasst.
Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zum 31.12.2007.