Zusammenfassende Meldung (ZM Meldung) – Änderungen zum 01. Juli 2010

Bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM Meldung) kommt es ab dem 01. Juli 2010 zu Änderungen, welche Sie in der laufenden Buchhaltung beachten sollten.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat hierfür eine Informationsseite eingerichtet auf welcher Sie umfangreiche Informationen rund um die Änderungen der ZM-Meldung zum 01. Juli 2010 erhalten.

Mit einem BMF-Schreiben vom 15.06.2010, welches wir hier im Anhang als Download bereitstellen, weist die oberste Finanzbehörde der Länder auf die Änderungen zum 01. Juli 2010 hin.

Bereits schon ab dem 01. Januar 2010 wurde Änderungen bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung vorgenommen, wobei diese sich speziell auf die Abgabe der ZM-Meldung bezogen.

Informationen und Downloads:

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