Die Steuerfreiheit für das Elterngeld bleibt!

Das neu eingeführte Elterngeld wird ebenso wie andere Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld ect.) steuerfrei ausbezahlt und unterliegt dem Progessionsvorbehalt. Die bedeutet, das für das Einkommen einer Familie zu versteuernde Einkommen, wird mit einem besonderen Steuersatz berechnet. Durch diese Berechnungsmethode wird der Grundsatz der Besteuerung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufrecht erhalten.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert